AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir, die KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE arbeiten mit unseren Auftraggebern partnerschaftlich und fair zusammen.
Um diese spezielle und individuelle Form unserer Dienstleistung zu regeln, werden für Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.

§ 1 Vertragsgegenstand
1. Die KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE bieten offene Seminare, Workshops, Inhouse-Trainings, Trainings sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen an. Die gesamten Leistungen der KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE erfolgen unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE erbringen ihre Leistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Diese handeln während ihrer Tätigkeit im Auftrag und im Namen der KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE.

§ 2 Vertragsabschluss
1. Beauftragungen und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (Brief, Fax, Internetformular, E-Mail). Weitere Abreden wie mündliche Abreden gelten, wenn die KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE sie innerhalb 3 Werktagen schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss. Nach erfolgter Beauftragung von Leistungen erhält der Auftraggeber eine schriftliche Anmelde- oder Auftragsbestätigung.
2. Legt der Auftraggeber keinen Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen ein, so gilt dies als Einverständniserklärung. Dies trifft auch zu, wenn der Auftraggeber in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen als der eigenen ausschließt.

§ 3 Vergütung
1. Die Kosten für Seminare und Lehrgänge sind auf der Internet-Website, Internet-Portalen der KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE und auf weiteren Portalen und Marketingdokumenten ersichtlich. Teilnahmegebühren werden bis zu 5 Werktagen nach erfolgter Teilnahme in Rechnung gestellt.
2. Alle Leistungen werden zu dem im Angebot genannten Festpreis oder auf Zeit- und Materialbasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht eine andere Rechnungsstellung und Zahlungsweise vereinbart ist. Sonstiger Aufwand, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, werden zusätzlich berechnet. Die Konditionen ergeben sich aus dem unterbreiteten Angebot.
3. Die Rechnungsstellung erfolgt auf dem Postweg und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung ohne Abzüge fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem jeweils geltenden Umsatzsteuersatz in der Rechnung ausgewiesen.
4. Sonstiger Aufwand wie Reise- und Übernachtungskosten, werden gesondert berechnet. Die Konditionen ergeben sich aus dem unterbreiteten Angebot.

§ 4 Stornierung/Absage von Veranstaltungen
1. Erfolgt eine kundenseitige Stornierung bis zu 5 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn oder erscheint der/die angemeldete(n) Teilnehmer nicht oder bricht die Veranstaltung ab, so werden die gesamten Teilnahmekosten in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung von 6-10 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn werden 75 % des Honorars in Rechnung gestellt, bei einer Absage von 11-20 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Es ist möglich, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
2. Eine Verschiebung einer Veranstaltungsteilnahme auf einen neuen Termin ist kostenfrei möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt zum ursprünglich bestätigten Termin und ist nach Rechnungserhalt laut Zahlungsbedingungen fällig.
3. KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE behalten sich das Recht vor, eine Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder infolge höherer Gewalt (z. B. Erkrankung des Trainers) abzusagen. Die bereits bezahlten Teilnahmekosten werden in solch einem Fall vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 5 Kündigung von sonstigen Dienstleistungsverträgen
1. Verträge können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
2. Die Kündigung von Verträgen aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Im Falle einer Kündigung besteht ein Vergütungsanspruch für die bis dato erbrachten Leistungen. Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.

§ 6 Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
1. Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die
Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes
vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der
Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters unentgeltlich ausreichende
Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
3. Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder
Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekannt werden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell
eingesetzten Dritten auferlegen.
4. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

§ 7 Urheberrechte
1. Der Auftraggeber erkennt die Urheberrechte der KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE an den von ihr erstellten Dokumente (Schulungsunterlagen, Arbeitshilfsmittel, etc.) an.
2. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Dokumente durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE.
3. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

§ 8 Datenschutz
1. Die KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE erfasst alle Interessenten- und Kundendaten elektronisch. Dies erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Daten werden ohne Einverständnis von Interessenten und Kunden nicht an Dritte weitergegeben. KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE behält sich vor Interessenten und Kunden regelmäßig Informationen über Produkte und Leistungen zu übersenden. Diese Einwilligung kann jederzeit vom Interessenten/Kunden widerrufen werden.

§ 9 Haftungsausschluss
1. Die KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE behält sich das Recht vor, die im Internet bereitgestellten Informationen ohne vorherige Ankündigung zu ergänzen, zu ändern oder zu entfernen.
2. Die Internetseiten der KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE werden sorgfältig und unter größtmöglicher Vermeidung technischer Störungen und fehlerhafter Inhalte betrieben. Für Ausfälle und Störungen, fehlerhaft angelegte Dateien oder Anzeigeformate und für Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Computerviren oder bei der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, kann die KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE keine Haftung übernehmen. Sollte die KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE die Rechtswidrigkeit von Internetseiten, auf die verlinkt wird, oder unrechtmäßiger Verwendung von Inhalten bekannt werden, wird der Link bzw. der Inhalt unverzüglich entfernt.
3. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens der KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE.
4. Die von der KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE angebotenen Seminare/Lehrgänge werden von qualifizierten Trainern und Beratern vorbereitet und durchgeführt. Die KONTOR GRUPPE und Marken der KONTOR GRUPPE übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Schulungsunterlagen und der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung.

§ 10 Sonstige Bestimmungen
1. Gerichtsstand ist Dortmund. Für alle Vertragsverhältnisse gilt lediglich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.